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BGH, 28.10.2015 - 5 StR 422/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 64 StGB; § 224 Abs. 1 StGB; § 21 StGB; § 49 StGB
Unterbringungsanordnung (Erfolgsaussicht; fehlende Darlegung konkreter Umstände für einen die Behandlung im Maßregelvollzug überdauernden Therapieerfolg); Verhältnis von minder schwerem Fall der gefährlichen Körperverletzung und anderem gesetzlich vertypten ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 64 StGB, § 64 Satz 2 StGB, § 224 Abs. 1 StGB, § 21 StGB, §§ 21, 49 Abs. 1 StGB, § 472a Abs. 2 StPO, § 472a Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 26.10.2011 - 2 StR 218/11
Zusammentreffen mehrerer vertypter Strafmilderungsgründe (minder schwerer Fall)
Auszug aus BGH, 28.10.2015 - 5 StR 422/15
Erst wenn es auch nach dieser Abwägung keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt gehalten hätte, hätte es seiner Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen dürfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 218/11, NStZ 2012, 271, 272; vom 23. Mai 2012 - 5 StR 185/12 und vom 5. Juli 2012 - 5 StR 252/12; Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 StR 430/12, NStZ-RR 2013, 168). - BGH, 23.05.2012 - 5 StR 185/12
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; …
Auszug aus BGH, 28.10.2015 - 5 StR 422/15
Erst wenn es auch nach dieser Abwägung keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt gehalten hätte, hätte es seiner Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen dürfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 218/11, NStZ 2012, 271, 272; vom 23. Mai 2012 - 5 StR 185/12 und vom 5. Juli 2012 - 5 StR 252/12; Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 StR 430/12, NStZ-RR 2013, 168). - BGH, 28.02.2013 - 4 StR 430/12
Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährliche Behandlung); Strafzumessung …
Auszug aus BGH, 28.10.2015 - 5 StR 422/15
Erst wenn es auch nach dieser Abwägung keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt gehalten hätte, hätte es seiner Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen dürfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 218/11, NStZ 2012, 271, 272; vom 23. Mai 2012 - 5 StR 185/12 und vom 5. Juli 2012 - 5 StR 252/12; Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 StR 430/12, NStZ-RR 2013, 168).
- BGH, 05.07.2012 - 5 StR 252/12
Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht (Verhältnis von vertyptem …
Auszug aus BGH, 28.10.2015 - 5 StR 422/15
Erst wenn es auch nach dieser Abwägung keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt gehalten hätte, hätte es seiner Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen dürfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 218/11, NStZ 2012, 271, 272; vom 23. Mai 2012 - 5 StR 185/12 und vom 5. Juli 2012 - 5 StR 252/12; Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 StR 430/12, NStZ-RR 2013, 168). - BGH, 04.11.2014 - 5 StR 464/14
Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt …
Auszug aus BGH, 28.10.2015 - 5 StR 422/15
Abgesehen davon, dass bereits das Bestehen eines symptomatischen Zusammenhangs zweifelhaft ist, hat das Landgericht die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolgs (§ 64 Satz 2 StGB) nicht positiv festgestellt (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 4. November 2014 - 5 StR 464/14). - BGH, 04.11.2014 - 4 StR 467/14
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begründung im Urteil)
Auszug aus BGH, 28.10.2015 - 5 StR 422/15
Damit das Revisionsgericht prüfen kann, ob eine Erfolgsaussicht in dem vom Gesetzgeber geforderten Ausmaß besteht, bedarf es der hinreichenden Darlegung konkreter Umstände für einen die Behandlung im Maßregelvollzug überdauernden Therapieerfolg (BGH, Beschluss vom 4. November 2014 - 4 StR 467/14 mwN).
- BGH, 01.03.2023 - 4 StR 349/22
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: Vorliegen zum Urteilszeitpunkt, …
Damit das Revisionsgericht prüfen kann, ob eine Erfolgsaussicht in dem vom Gesetzgeber geforderten Ausmaß besteht, bedarf es der hinreichenden Darlegung konkreter, durch den Tatrichter als prognostisch bedeutsam für einen die Behandlung im Maßregelvollzug überdauernden Therapieerfolg bewerteter Umstände (BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2015 - 5 StR 422/15, juris Rn. 3 …und vom 4. November 2014 - 4 StR 467/14, juris Rn. 7 mwN) in den Urteilsgründen. - BGH, 31.08.2022 - 5 StR 130/22
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begründung der …
Zur Begründung der Erfolgsaussicht darf das Gericht aber nicht nur auf die Einschätzung des Sachverständigen abstellen, vielmehr hat es insoweit eine eigene Würdigung vorzunehmen (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2015 - 5 StR 422/15; Urteil vom 29. April 2015 - 5 StR 79/15). - BGH, 02.03.2016 - 5 StR 61/16
Prüfung eines minder schweren Falles (hier: beim schweren Raub) bei Vorliegen von …
Erst wenn es auch nach dieser Abwägung keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt gehalten hätte, hätte es seiner Strafzumessung den wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen dürfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 218/11, NStZ 2012, 271, 272; vom 23. Mai 2012 - 5 StR 185/12; vom 5. Juli 2012 - 5 StR 252/12 und vom 28. Oktober 2015 - 5 StR 422/15; Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 StR 430/12, NStZ-RR 2013, 168;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 930).